Alle Beiträge
Compliance23. Juli 20267 min Lesezeit

Führerscheinkontrolle 2026: Was Fuhrparks wissen müssen

Der Bundesrat will Führerscheinkontrollen für Firmenwagen vereinfachen. Was gilt ab 2026, welche Pflichten bleiben, und was droht bei Verstößen?

Fuhrparkleiter prüft Führerschein eines Fahrers im Büro

Photo by Babur Yakar on Unsplash

Das Problem, das viele Fuhrparkverantwortliche kennen

Zweimal im Jahr den Führerschein jedes Fahrers prüfen, Kopien ablegen, Termine nachverfolgen, Nachweise archivieren. Wer einen Fuhrpark mit zehn oder mehr Fahrzeugen betreibt, weiß: Die Führerscheinkontrolle ist eine stille Zeitfalle. Und wer sie schleifen lässt, riskiert im Schadensfall nicht nur Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Haftung.

Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Der Bundesrat hat Anfang 2025 einen Vereinfachungsvorschlag eingebracht, der die bisherige Praxis grundlegend verändern könnte. Gleichzeitig dehnen App-Anbieter ihre Lösungen auf alle EU-Kartenführerscheine aus. Dieser Beitrag erklärt, was heute gilt, was sich 2026 ändern soll, und was Sie konkret tun müssen.


Was ist die Führerscheinkontrollpflicht?

Als Arbeitgeber oder Fuhrparkbetreiber sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass Ihre Fahrer tatsächlich die Fahrerlaubnis besitzen, die für das jeweilige Fahrzeug erforderlich ist. Diese Pflicht ergibt sich nicht aus einem einzelnen Paragrafen, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Rechtsgrundlagen:

  • § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Das Anordnen oder Zulassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, ist eine Straftat. Die Höchststrafe liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Verantwortlich ist auch derjenige, der das Fahren "angeordnet oder zugelassen" hat.
  • § 618 BGB und allgemeine Fürsorgepflicht: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer vor vermeidbaren Schäden schützen. Das schließt die Pflicht ein, keine Fahrzeuge an Fahrer ohne gültige Lizenz zu überlassen.
  • DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29): Berufsgenossenschaftliche Regelung für Fahrzeuge. Sie verpflichtet Unternehmen, vor der Erstüberlassung eines Fahrzeugs die Fahrerlaubnis zu prüfen und dies zu dokumentieren.

Die gängige Praxis lautete bisher: Prüfung mindestens zweimal jährlich, in der Regel durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie. Arbeitgeber mussten dies dokumentieren und nachweisen können.


Was sind meine konkreten Pflichten heute?

Vor der ersten Fahrt: Die Fahrerlaubnis muss vor der erstmaligen Nutzung eines Dienstfahrzeugs geprüft werden. Kein Fahrzeug darf übergeben werden, bevor dieser Nachweis vorliegt.

Regelmäßige Folgekontrollen: Branchenüblich sind zwei Kontrollen pro Jahr. Die DGUV Vorschrift 70 schreibt keine feste Frequenz vor, empfiehlt aber eine regelmäßige Überprüfung. Viele Unternehmen orientieren sich an der Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die ebenfalls zwei Kontrollen jährlich vorsieht.

Dokumentation: Datum, Name des Fahrers, Führerscheinklasse, Ablaufdatum (sofern befristet) und die prüfende Person müssen festgehalten werden. Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen; in der Praxis werden drei bis zehn Jahre empfohlen.

Befristete Führerscheine: EU-Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden, haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Ältere Dokumente sind unbefristet, werden aber schrittweise umgetauscht. Bei befristeten Lizenzen muss das Ablaufdatum aktiv überwacht werden.

Ausländische Fahrer: Wer Mitarbeiter aus anderen EU-Staaten beschäftigt, muss auch deren Führerscheine prüfen. Der EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten; ein abgelaufener ausländischer Führerschein ist dennoch ungültig.


Was passiert, wenn ich es falsch mache?

Fehler bei der Führerscheinkontrolle haben drei mögliche Konsequenzen:

1. Strafrechtliche Verantwortung: Wer als Geschäftsführer oder Fuhrparkleiter wissentlich zulässt, dass ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

2. Zivilrechtliche Haftung: Entsteht durch einen Unfall ein Schaden, kann der Arbeitgeber in Regress genommen werden, wenn er seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist. Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern, wenn die Führerscheinkontrolle nachweislich unterblieben ist.

3. Bußgelder: Das Zulassen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bußgelder für das Halter-Ordnungswidrigkeitsrecht (§ 31 StVG) können im Einzelfall mehrere Hundert Euro betragen. Hinzu kommen mögliche Punkte in Flensburg für den verantwortlichen Halter.

Wer im Schadensfall keine lückenlose Dokumentation vorlegen kann, trägt die Beweislast. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer einen Führerschein hatte: Ohne Nachweis der Kontrolle fehlt der Entlastungsbeweis.


Was ändert sich 2026? Die geplante Vereinfachung

Der Bundesrat hat im Frühjahr 2025 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Kontrollpflicht für Firmenwagen deutlich entschlacken soll. Kern des Vorschlags: Eine einmalige Kontrolle soll ausreichen, wenn der Arbeitgeber sicherstellt, dass der Fahrer verpflichtet ist, Änderungen der Fahrerlaubnis (Entzug, Ablauf, Einschränkungen) unverzüglich zu melden. (Quelle: Bundesrat will Führerscheinkontrollen bei Firmenwagen vereinfachen)

Ein weiterer Vorschlag aus denselben parlamentarischen Beratungen: Die Pflicht zur Vorlage des physischen Führerscheins soll durch eine digitale oder app-basierte Prüfung ersetzt werden können. (Quelle: Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber: Eine Überprüfung soll reichen)

Was das konkret bedeuten würde:

  • Erstmalige Kontrolle bleibt Pflicht, inklusive Dokumentation.
  • Keine gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungskontrolle, solange der Fahrer die Meldepflicht kennt und schriftlich bestätigt hat.
  • Digitale Prüfverfahren (z. B. per App) wären ausdrücklich zulässig.

Wichtiger Vorbehalt: Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag passieren und in Kraft treten. Bis das geschehen ist, gilt die bisherige Praxis. Fuhrparkverantwortliche sollten die Gesetzgebung aktiv verfolgen und ihre Prozesse erst dann umstellen, wenn die neue Rechtslage in Kraft ist.


Wie sieht compliances-konforme Umsetzung heute aus?

Unabhängig von der geplanten Vereinfachung gibt es bereits heute Wege, den Aufwand zu reduzieren, ohne auf Rechtssicherheit zu verzichten.

App-basierte Kontrolle: Anbieter wie LapID haben ihre Lösungen inzwischen auf alle EU-Kartenführerscheine ausgeweitet. Fahrer fotografieren ihren Führerschein per App; das System prüft Klassen, Gültigkeitsdaten und Einschränkungen automatisch. Die Dokumentation erfolgt revisionssicher ohne Papier. (Quelle: App-basierte Führerscheinkontrolle von LapID ab sofort für alle EU-Kartenführerscheine)

Zentrales Führerschein-Register im Fuhrparksystem: Wer eine Fuhrparksoftware nutzt, kann Führerscheindaten (Klassen, Ablaufdaten, letzte Prüfung) direkt im System hinterlegen. Automatische Erinnerungen sorgen dafür, dass keine Kontrolle vergessen wird.

Schriftliche Meldepflicht-Vereinbarung: Schon heute empfiehlt es sich, jeden Fahrer schriftlich zu verpflichten, Änderungen der Fahrerlaubnis (Entzug, Einschränkungen, Ablauf) sofort zu melden. Diese Vereinbarung gehört in den Arbeitsvertrag oder eine separate Kraftfahrzeug-Nutzungsvereinbarung. Sie reduziert das Arbeitgeberrisiko erheblich, auch nach aktuellem Recht.

Externe Fahrer und Zeitarbeitskräfte: Bei Fahrern, die nicht im direkten Anstellungsverhältnis stehen, liegt die Kontrollpflicht trotzdem beim Fahrzeughalter. Eine Klausel in der Überlassungsvereinbarung reicht nicht; die eigene Dokumentation ist erforderlich.


Zusammenfassung auf einen Blick

  • Rechtliche Grundlage heute: § 21 StVG, § 618 BGB, DGUV Vorschrift 70. Zweimalige Kontrolle pro Jahr ist branchenüblicher Standard.
  • Risiko bei Verstoß: Strafrechtliche Verantwortung (bis 1 Jahr Freiheitsstrafe), zivilrechtliche Haftung, Versicherungsregress, Bußgelder nach § 31 StVG.
  • Geplante Änderung 2026: Einmalige Kontrolle mit schriftlicher Meldepflicht des Fahrers soll ausreichen; digitale Prüfung soll explizit zulässig sein. Noch kein geltendes Recht.
  • Sofortmaßnahmen: Schriftliche Meldepflicht-Vereinbarung mit allen Fahrern abschließen; Führerscheindaten zentral dokumentieren; App-basierte Kontrolle prüfen.
  • Ausländische EU-Führerscheine: Seit 2025 von führenden App-Anbietern vollständig unterstützt; kein Grund mehr für manuelle Sonderprozesse.
  • Befristete Führerscheine aktiv überwachen: Ablaufdaten im Fuhrparksystem hinterlegen und Erinnerungen setzen.

Bereit, Ihren Fuhrpark digital zu verwalten?

14 Tage kostenlos testen, alle Funktionen, keine Kreditkarte.

Kostenlos starten

Hol dir wöchentliche Fuhrpark-Updates

Eine kompakte E-Mail pro Woche zu deutschen und britischen Fuhrpark-Regeländerungen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Wir verwenden deine E-Mail nur für den Newsletter.